Indexmieten in Deutschland

Beliebt in deutschen Großstädten

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) untersucht die Indexmiete

Als eine besondere Form des Mietvertrages gilt die Indexmiete, eine variable Miete für eine Wohnung oder einen Gewerberaum. Hierbei wird zwischen Vermieter und Mieter vorab festgelegt, dass eine Mieterhöhung immer dann vorgenommen wird, wenn die Verbraucherpreise steigen. Diese werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig im sogenannten Verbraucherpreisindex dokumentiert. Somit ist in diesem Fall nicht der Mietspiegel für eine Mieterhöhung entscheidend, sondern die allgemeine Inflation. Vermieter müssen bei einem Indexmietvertrag jede Mieterhöhung ihren Mietern per E-Mail oder Brief mitteilen. Zudem dürfen sie die Miete nur einmal im Jahr erhöhen.
Aus Mietersicht sind Indexmieten dann günstiger als reguläre Mietverhältnisse, wenn die Lebenshaltungskosten weniger stark steigen als die Mieten. Im Mai 2025 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 2,1 Prozent. Problematisch sind Indexmieten aber, wenn die Inflation ungewöhnlich stark anzieht wie zum Beispiel im Juni 2023 (laut der globalen Datenbank www.statista.com), bei 6,4 Prozent.

Neubauten in Großstädten sind zu fast einem Fünftel indexgebunden

Aus einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die unter 5.000 Befragten durchgeführt wurde, geht hervor, dass insgesamt nur wenige Mieter in Deutschland eine sogenannte Indexmiete zahlen. 2,6 Prozent der Mietverträge waren im Jahr 2024 sogenannte Indexmieten, im Jahr 2023 waren es 2,3 Prozent. Allerdings waren neun Prozent aller Mietverträge in Neubauten und gut vier Prozent der Verträge in den sieben Großstädten in Deutschland (unter anderem Berlin, Hamburg und München) von diesem Mietverhältnis betroffen. Neubauten in diesen attraktiven Städten sind zu fast einem Fünftel indexgebunden. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft besteht auf dem Wohnungsmarkt „eine wachsende Kluft zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten, die zu sinkenden Umzugsquoten und damit zu einem geringeren Wohnungsangebot führt.“
Vorschlag der Experten: „Auch amtliche Mietpreisindizes des Statistischen Bundesamtes zuzulassen, die nur die Mietentwicklung abbilden“. Das würde Vermietern und Mietern mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung bieten sowie die Bekanntheit und Verbreitung des Nischenprodukts Indexmieten forcieren. Positiver Effekt: Bessere Wohnraumversorgung in angespannten Wohnungsmärkten.

 

BU: Die Indexmiete ist zurzeit noch ein Nischenprodukt, das aber immer bekannter wird

Foto: Gerd Altmann/Pixabay

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