Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz

In 57 niedersächsischen Kommunen wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert

 

Eine Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung hat die Landesregierung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass die Mietpreisbremse in 57 niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nun bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Bezahlbares Wohnen

Zudem wurde auch die Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verlängert. Damit wird sichergestellt, dass in ebendiesen Kommunen auch in den nächsten Jahren – ebenfalls bis Ende Dezember 2029 – die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist (Umwandlungsschutz). „Es ist uns wichtig, dass die Mieterinnen und Mieter in den Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt weiter durch die Mietpreisbremse geschützt werden. Bezahlbares Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Die Mietpreisbremse trägt wesentlich dazu bei, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Sie verhindert, dass Mieten unverhältnismäßig ansteigen. Auch Mieterinnen und Mietern mit niedrigem Einkommen wird es dadurch ermöglicht, im Fall eines Wohnungswechsels in ihrem angestammten Quartier wohnen zu bleiben“, kommentierte Bauminister Grant Hendrik Tonne die Entscheidung.

Braunschweig, Wolfsburg und Hannover

Unter den 57 Kommunen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt bei Wohnungsumwandlung oder die Mietpreisbremse gilt, sind beispielsweise die Städte Achim, Braunschweig, Buchholz, Garbsen, Göttingen, Hannover, Hemmingen, Hildesheim, Laatzen, Langenhagen, Osnabrück, Rotenburg, Seelze, Winsen, Wolfsburg und Wunstorf.

BU: Niedersachsen verlängert die Gebietsbestimmung für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029.

Foto: Hans/Pixabay

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