Vermietung mit Teckentrup Immobilien

Als Vermieter können Sie auf unser langjährig erworbenes Vermittlungs-Know How in der Vermietung zurückgreifen. Seit mittlerweile drei Jahrzehnten vermieten wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und auch Gewerbeobjekte in der Region Braunschweig. 

Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie bestens präsentiert wird und die richtigen Interessenten erreicht. Von der gründlichen Auswahl der Mieter über die Erstellung des Mietvertrages, begleiten wir Sie durch den gesamten Vermietungsprozess.

Unser Service

Um uns mit Ihrem Mietobjekt bestens vertraut zu machen, steht für uns ein ausführliches Beratungsgespräch an erster Stelle. Wir widmen uns Ihrem Anliegen rund um das Mietobjekt mit großer Sorgfalt. Dabei legen wir Wert darauf, Sie ausführlich und kompetent zu allen Themen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie zu beraten. Dazu steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner den gesamten Prozess über zur Verfügung. Durch unser langjähriges Bestehen in Braunschweig profitieren Sie von unserem großen Netzwerk aus befreundeten Maklern, Handwerks- und Umzugsunternehmen.

Unsere langjährige Expertise ermöglicht es uns, den Wert Ihrer Immobilie präzise zu erfassen. Anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete erklären wir Ihnen dezidiert und umfassend, welchen Mietpreis Ihre Immobilie auf dem Markt erzielen könnte und berechnen darauf basierend den Mietpreis. Auf Wunsch präsentieren wir Ihnen Maßnahmen zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie und Optimierung Ihrer Mieteinnahmen.

Wir kümmern uns um eine gründliche Begutachtung und eine professionelle Präsentation anhand von Bildern und einer detaillierten Beschreibung des Mietobjekts. Alle relevanten Unterlagen Ihrer Immobilie werden von uns gesichtet, bearbeitet und professionell aufbereitet. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Beschaffung und Ausstellung eines Energieausweises und anderer benötigter Dokumente.

Wir übernehmen die Koordination aller Besichtigungstermine mit geeigneten Mietinteressenten und sorgen für schnelle Terminvereinbarungen. Die Präsentation Ihrer Immobilie vor Ort wird auf Basis aller relevanten Informationen und Unterlagen professionell durchgeführt. Daher führen wir ausschließlich Einzelbesichtigungen durch und nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung. 

Im Anschluss präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine selektierte Auswahl von potenziellen Mietern. Wir stellen sicher, dass alle wichtigen Unterlagen, wie Selbst- und Schufa-Auskunft, zusammengetragen werden.

Wir führen vorab eine Bonitätsprüfung des Mietinteressenten durch und sorgen für eine sorgfältige Ausarbeitung und Abstimmung des Mietvertrages. Der Muster-Mietvertrag wird Ihnen im Vorhinein zugesendet, um eventuelle Änderungen im Vertrag zu besprechen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Termin für die Übergabe des Mietobjekts mit dem neuen Mieter und übernehmen gegebenenfalls auch den finalen Übergabetermin. Außerdem kümmern wir uns um die Ablesung der Zählerstände und die Übergabe der Schlüssel.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung gelten dieselben Richtlinien. Seit 2015 hat in Deutschland das Bestellerprinzip „Wer bestellt, der bezahlt.“ (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz) bestand. Dies bedeutet, dass derjenige für die Maklergebühren aufkommen muss, der dem Makler den Auftrag erteilt hat. Das Bestellerprinzip gilt jedoch nicht bei Immobilienvermietung von Gewerbeobjekten. In diesem Fall kann der Vermieter die Maklerkosten an den Mieter abgeben, wenn die Nachfrage höher als das Angebot ist.

Für private Eigentümer, die neu in der Vermietungsbranche sind, tauchen schnell viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Ratschläge zusammengestellt, die Sie beim Vermieten beachten sollten.

Zur Festlegung des Mietpreises dient der lokale Mietspiegel Ihrer Region als wichtige Grundlage. Hierbei werden verschiedene Kriterien wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung der Wohnung berücksichtigt, um Ihre Immobilie einzuordnen und die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Wenn die Mietpreisbremse in Ihrer Region gilt, darf der Mietpreis höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Als Vermieter sollten Sie sich ausreichend Zeit für die sorgfältige Gestaltung des Mietvertrags nehmen. Auch unverständliche oder unklare Formulierungen werden automatisch Teil des Vertrages. Im Zweifelsfall können diese jedoch nicht zu Ihren Gunsten, sondern zugunsten des Mieters ausgelegt werden. Nachträgliche Änderungen sind dann nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt: Solange Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten, können Sie durch eine präzise Vertragsgestaltung vielen potenziellen Schwierigkeiten entgegenwirken.

Ein gutes Exposé liefert möglichen Mietinteressenten alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Eine optimale Präsentation des Objektes ist damit unerlässlich. Achten Sie jedoch darauf, dass keine falschen Erwartungen über die Immobilie vermittelt werden.

Wer zum ersten Mal eine Immobilie vermieten möchte, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob er dies selbst übernehmen oder einen Makler einschalten soll. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Deshalb sollte anhand der oben genannten Punkte abgewogen werden.

Es wird bei Besichtigungsterminen zwischen Sammel- und Einzelbesichtigungen unterschieden. Bei stark umkämpften Mietmärkten haben Sie die Möglichkeit, mehrere Interessenten gleichzeitig durch die Wohnung zu führen und anschließend eine Selbstauskunft von Ihnen einzuholen. Wir legen in unserem Unternehmen großen Wert auf Einzelbesichtigungen, da Sie sich so einen besseren Eindruck über den potentiellen Mieter verschaffen können.

Eine gute Mieterauswahl ist entscheidend für eine angenehme Wohnatmosphäre und kann Ihnen viele Unannehmlichkeiten ersparen. Demnach sollte im Vorhinein folgendes eingeholt werden:

  • Bonität des Mieters, zum Beispiel durch den SCHUFA-Bonitätscheck
  • Selbstauskunft des Mieters
  • Einkommensbescheide

Vor der Wohnungsübergabe sollten Sie sicherstellen, dass die Mietkaution bereits eingegangen ist, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Anstelle der traditionellen Hinterlegung der Mietkaution auf einem Sparbuch können Sie auch eine Barkaution oder eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren.

Für die Wohnungsübergabe ist ein detailliertes Übergabeprotokoll unerlässlich, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser dokumentieren, um die Nebenkostenabrechnung korrekt vorzubereiten.

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