Beauftragung von Immobilienmaklern - Maklerverträge

Seriosität und Sachverstand

Warum man einen Immobilienmakler beauftragen sollte:

Für die meisten Menschen ist der Kauf oder Verkauf ihres Eigenheims ein bedeutendes einmaliges und auch emotionales Ereignis. Doch wer glaubt, dass er beim Kauf oder Verkauf seiner Immobilie ohne einen Immobilienmakler Geld sparen kann, irrt meist. „Ein guter Makler berät, unterstützt und begleitet seine Kunden während des gesamten Verkaufsprozesses. Er hilft bei rechtlichen Fragen, lässt notarielle Kaufvertragsentwürfe über einen Notar erstellen und berät den Käufer, aber auch Verkäufer, individuell. Wichtig ist zudem auch, dass ein Makler mit Seriosität und Sachverstand, mit Ruhe und ohne Zeitdruck agiert“, erklärt Dirk Teckentrup, Geschäftsführer von Teckentrup Immobilien. Teckentrup verfügt über ein großes Netzwerk und dreißigjährige Erfahrung am Immobilienmarkt, kennt das regionale Marktgefüge ganz genau.

 

Verschiedene Maklerverträge

Wer die Dienste von ihm oder eines anderen Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, schließt in der Regel einen Maklervertrag ab. Das Besondere daran: Eine Provision wird nur dann fällig, wenn der Makler tatsächlich zum erfolgreichen Verkauf beiträgt. Die Verkäufer versprechen mit dem Vertrag, eine Provision zu zahlen, falls der Makler die Immobilie erfolgreich verkauft.
Zu beachten ist, dass es verschiedene Maklerverträge mit eigenen Merkmalen und Vorteilen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Der qualifizierte Makleralleinauftrag ist der am besten geeignete um dem Verkäufer einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten. Weitergehende Informationen dazu erhält man unter www.ivd.net/maklervertrag-abschliessen-provision-dauer-und-pflichten.
Dirk Teckentrup abschließend: „Wichtig ist, das optimalste für die Kunden zu erreichen und das geht nun mal nur mit einem qualifizierten Alleinauftrag. Das spart letztendlich Geld, Zeit und Nerven.“

 

Foto: Gerd Altmann/ Pixabay

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